Sternenkinder – Trauer um ungelebtes Leben
Guter Hoffnung zu sein heißt auch, selbstverständlich darauf zu vertrauen, dass die Schwangerschaft normal verläuft und schließlich ein gesundes Kind die Welt erblickt. Leider ist dieses Glück aber nicht allen Schwangeren vergönnt: Etwa 30 Prozent aller ärztlich festgestellten Schwangerschaften enden mit einer Fehlgeburt, davon wiederum rund 80 Prozent in den ersten drei Schwangerschaftsmonaten. Der Begriff Sternenkinder bezeichnet vorrangig diese fehlgeborenen Kinder, aber im weiteren Sinne auch Säuglinge, die nach Frühgeburt verstorben sind, oder totgeborene Kinder. Manchmal werden Sternenkinder auch als Schmetterlingskinder oder Engelskinder bezeichnet.
Alle Eltern, die sich über Wochen oder Monate auf ihr Kind gefreut haben, werden meist überraschend ihrer Illusion beraubt und dann von den Geschehnissen überrannt. Leider sind noch immer viele Hebammen und Krankenpfleger nicht darin geschult, in so einer Situation den Betroffenen wirklich hilfreich und feinfühlig zur Seite zu stehen. Die Eltern bleiben mit ihrer Trauer allein und wissen nicht, wie sie sich verhalten sollen oder dürfen. Viele bekommen auch aus ihrem sozialen Umfeld zu wenig Unterstützung, fühlen sich teilweise schuldig oder glauben, nach kürzester Zeit wieder „normal funktionieren“ zu müssen.
Dabei ist es gerade bei einem Sternenkind so wichtig, den Verlust zu akzeptieren und das ungelebte Leben bewusst loszulassen. Damit ist genau das Gegenteil von Verdrängung gemeint: Hilfreich sind Erinnerungen daran, wie sehr man sich auf das Kind gefreut und wie man bei seinem Abschied getrauert hat. Gut ist es, wenn man weiß, an wen man sich in dieser Situation mit seinen Fragen, Wünschen und Gefühlen am besten wenden kann.
Schnell die richtige Unterstützung finden
Die vielleicht empfehlenswerteste Anlaufstelle im Netz für Eltern von Sternenkindern ist die Seite www.leere-wiege.de. Hier findet man Rat und Hilfe für den Akutfall, Tipps für eine bewusste Abschiednahme, Bestattungsmöglichkeiten, rechtliche Informationen, amtliche Vordrucke, Selbsthilfegruppen und Therapeuten, weiterführende Literatur und Links, Adressen und vieles mehr.
Für liebevolle Erinnerungen gibt es vielfältige Angebote, vom Fuß- oder Fingerabdruck auf einem Schmuckstück bis zum auf Leinwand gezogenen Ultraschallbild. Besonders erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang die Initiative „Dein Sternenkind“. Dabei sind rund 400 Fotografen in ganz Deutschland unterwegs, die ehrenamtlich Fotos von Sternenkindern machen und den Eltern damit wertvolle Andenken schenken (siehe www.dein-sternenkind.eu). Bei dem Projekt „Herzenssache“ engagieren sich Nähbegeisterte und fertigen ehrenamtlich schöne Kleidungsstücke, in denen Sternenkinder bestattet werden können (siehe www.herzenssache-nfsuf.de).
Rechtlich spielt das Gewicht des Kindes eine Rolle
Der Schmerz und die Trauer der Eltern um ihr ungeborenes Leben bemisst sich natürlich nicht an Zahlen, die rechtliche Situation in so einem Trauerfall aber sehr wohl: Seit dem im Jahr 2013 geänderten Personenstandsrecht haben Eltern auch bei Frühgeburten unter 500 Gramm das Recht, ihr Kind standesamtlich eintragen zu lassen. Sie können ihr Kind auf Wunsch bestatten, müssen es aber nicht. Bei Kindern über 500 Gramm wird aus dem Bestattungsrecht eine Bestattungspflicht. Im Detail unterscheiden sich die Bestattungsgesetze der Bundesländer auch bei den Sternenkindern, die Abweichungen sind jedoch marginal. Weitere Informationen zu den gesetzlichen Regelungen finden Sie unter www.aeternitas.de/inhalt/kind_tod_trauer/sternenkinder/sternenkinder_rechtliches.
Cathrin Gawlista
Quelle:
http://www.deutschlandfunkkultur.de/sternenkinder.1124.de.html?dram:article_id=224817
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